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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Habeggerconsulting AG gültig auch für Mindle

Gültig seit: 17. Januar 2019
Letzte Überarbeitung: 15. August 2024

01. Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Habegger Consulting AG mit Sitz in Luzern. Diese AGB gelten für alle angebotenen Dienstleistungen.

02. Vertragsverhältnis


Ein Vertragsverhältnis zwischen Habegger Consulting AG und dem Kunden kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande, diese kann auf digitalem Weg oder in Papierform stattfinden. Diese definiert den Umfang und Inhalt des Auftrags.

03. Rechte an Daten und Unterlagen sowie an geistigem Eigentum


Habegger Consulting AG bleibt alleinige Eigentümerin aller Rechte an den von ihr angebotenen Inhalten und Materialien. Der Kunde hat keine Rechte an diesen Materialien ausser, dass dies eindeutig und gegen Entgelt vereinbart wurde.

04. Audio- und Videoaufnahmen 


Teilnehmer dürfen ohne vorherige Genehmigung durch Habegger Consulting keine Video- oder Audioaufnahmen während der Schulungen machen. Private Fotos sind erlaubt, solange sie den Ablauf nicht stören. Veröffentlichungen in Medien erfordern ebenfalls eine schriftliche Genehmigung.

Während der Veranstaltungen macht Habegger Consulting selbst Foto-, Video- und Audioaufzeichnungen. Mit der Teilnahme stimmt der Teilnehmer der Nutzung dieser Aufnahmen für private und geschäftliche Zwecke zu. Ein Widerspruch ist nur vorab möglich, nicht nachträglich. Für Online-Trainings, Workshops und Coaching-Sessions gilt dieselbe Regel: Es ist untersagt, ohne spezifische Erlaubnis Aufnahmen des Streams zu machen. 

05. Datenschutz und E-Mail-Kommunikation 


Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen werden eingehalten. Daten können in verschlüsselten Cloud-Lösungen gespeichert, per unverschlüsselter E-Mail versendet oder auf mobilen Datenträgern gespeichert werden.

Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass unverschlüsselte E-Mails über das Internet Sicherheitsrisiken bergen. Drittpersonen könnten unter bestimmten Bedingungen die Inhalte einsehen oder die Identität des Absenders fälschen.

Trotz dieser Risiken erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, per unverschlüsselter E-Mail mit Habegger Consulting AG und deren Partnern zu kommunizieren.

06. Sprache 


Die Geschäftssprache bei Habegger Consulting AG ist Deutsch. Daher sind die AGB in deutscher Sprache verfasst, veröffentlicht und rechtlich bindend. Die entsprechenden Übersetzungen im Internet dienen lediglich der Information und haben keine rechtliche Gültigkeit. Sollten rechtskonforme Übersetzungen erforderlich sein, werden die entsprechenden Kosten vom Auftraggeber getragen.

07. Laufzeit 


  Mit dem Erbringen aller vereinbarten Leistungen ist das Vertragsverhältnis beendet.

08. Haftungsausschluss


Habegger Consulting AG führt die übertragenen Aufträge sorgfältig aus und wählt ihre Mitarbeiter sowie Geschäftspartner nach Fachkompetenz und Eignung aus, wobei eine laufende Schulung erfolgt. Die eingesetzten Coaches und Trainer, die teilweise selbständig tätig sind, sind für die Organisation, Durchführung und Inhalte ihrer Coachings und Schulungen eigenverantwortlich. Habegger Consulting AG übernimmt keine Haftung für deren Handlungen.

Die Haftung der Habegger Consulting AG ist auf den Rechnungswert der beanstandeten Dienstleistung beschränkt. Ersatzansprüche bei unverschuldetem Ausfall oder Absage eines Coachings/Trainings sind ausgeschlossen.

Über Wettbewerbe, Gewinnspiele und Aktionen wird keine Korrespondenz geführt. Diese sind nur gültig, solange es verfügbare Plätze gibt (first come, first served). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

​Kundentyp A: private Kunden (B2C)

09. A - Zahlung und Zahlungsmittel 


Die vereinbarte Bezahlung ist im Voraus zu leisten und erfolgt generell online. Die Zahlung wird über Stripe, PayPal oder Twint abgewickelt und läuft über sichere, verschlüsselte Verbindungen zu unseren Internet-Seiten ab. Diese Anbieter ermöglichen Zahlungen mit gängigen Kreditkarten, Apple Pay, Google Pay und Twint Business. Nach der Zahlung wird eine Quittung digital zugestellt. Bei Events kann in Ausnahmefällen eine Zahlung vor Ort erfolgen, wenn dies vorher kommuniziert wurde. Alle Überweisungen erfolgen auf das in der Quittung angegebene Konto von Habegger Consulting AG.

Bei kurzfristigen Anmeldungen am Veranstaltungstag kann die Zahlung direkt vor Beginn der Leistung in bar gefordert werden, falls keine Quittung vorgewiesen werden kann. In diesem Fall wird eine Quittung vor Ort ausgestellt. Die Teilnahme an der Dienstleistung ist nur bei vollständiger Bezahlung des fälligen Betrages möglich. 

10. A - Mehrwertsteuer


Diese wird zu dem jeweilig in der Schweiz geltenden Ansatz in Rechnung gestellt und ist bei B2C Dienstleistungen im jeweils angegebenen Kaufpreis eingeschlossen und auf der Quittung separat aufgeführt.

11. A - Stornierung und Umbuchung 


Umbuchung

Umbuchungen einzelner Teilnehmer können bis 30 Tage vor Schulungsbeginn vorgenommen werden. Dieser Service wird mit einer Pauschale von CHF 100.- berechnet. Umbuchungen sind nur einmalig möglich, und das 7-tägige Rücktrittsrecht nach der Umbuchung entfällt. Umbuchungen sind für Sonderveranstaltungen oder Einzelseminare ausgeschlossen.

Rücktritt

  • Ein Rücktritt von der Schulungsanmeldung ist innerhalb von 7 Tagen nach der Anmeldung kostenfrei möglich.
  • Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Schulungsbeginn wird eine Stornogebühr von 50% des Kurspreises erhoben, danach ist der volle Preis zu zahlen.
  • Das Rücktrittsrecht entfällt bei kurzfristigen Anmeldungen, Special Deals oder Last-Minute-Preisen, die weniger als 21 Tage vor Seminarbeginn gebucht wurden.

Ersatzteilnehmer

Es können kostenfrei Ersatzteilnehmer benannt werden, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Die Anmeldung des Ersatzteilnehmers muss umgehend schriftlich mit allen relevanten Daten an Habegger Consulting AG gemeldet werden. Habegger Consulting AG wird innerhalb von 2 Arbeitstagen den Ersatzteilnehmer kontaktieren und die Teilnahme bestätigen, sofern alle Bedingungen erfüllt sind. Für diesen Mehraufwand wird eine Pauschale von CHF 100.- erhoben. Die finanzielle Abwicklung zwischen den Teilnehmern ist Sache des ursprünglich Angemeldeten, der auch für zusätzliche Kosten aufkommt. Es ist untersagt, dem Ersatzteilnehmer einen höheren Preis zu berechnen als ursprünglich bezahlt.

Mitteilungen an den Veranstalter

Für alle Mitteilungen gilt:

  • Kommunikationsweg: E-Mail an [email protected]
  • Gültigkeit: Das Eingangsdatum der E-Mail ist massgeblich.
  • Vollständigkeit: Die Mitteilung muss den vollständigen Namen, die Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Kursnamen/Kursnummer, Durchführungsort (online wird auch als Kursort betrachtet) sowie das Kursdatum enthalten.

Zusätzliche Informationen für Ersatzteilnehmer

  • Vollständiger Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und mobile Telefonnummer mit Ländervorwahl.
  • Notwendige Qualifikationen für die Teilnahme (gegebenenfalls als gescannte Dokumente beigefügt).

Rückerstattung

Angabe der eigenen Bankverbindung mit IBAN und BIC ist erforderlich. Rückerstattungen werden innerhalb von 30 Tagen nach Zahlungseingang bearbeitet. Unvollständige oder fehlerhafte Mitteilungen sind ungültig, und die Verantwortung liegt beim Absender.

Absage durch den Veranstalter/Ausfall des Trainers

Bei Absage der Schulung durch den Veranstalter aus wichtigen Gründen (z.B. zu geringer Teilnehmerzahl, Unfall oder Krankheit des Trainers) kann der Teilnehmer auf ein anderes Datum umbuchen, sonst werden bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 15 Tagen zu 100% anstandslos zurückerstattet. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Bei unvorhergesehenen Ereignissen, die den Einsatz des Mentors, Trainers oder Coachs verhindern, kann Habegger Consulting AG eine Ersatz-Person einsetzen.

Besondere Ereignisse bei Präsenzveranstaltungen

Bei höheren Gewalt wegen Wetterbedingungen, verkehrstechnische Störungen/Unterbrüche, Weisungen des BAG zu Epidemien oder Pandemien sind kein Grund der Stornierung/Absage beider Seiten. Die gebuchten Dienstleistungen werden in derselben Qualität und Dauer zu 100% online durchgeführt. Die Teilnehmer erhalten umgehend die Zugangsdaten. Dazu wird ein ruhiger Raum mit ausreichender Beleuchtung, ein internetfähiger Computer mit mindestens 14 Zoll Monitor, eine gute und stabile Internet-Verbindung mit der notwendigen Bandbreite, eine Webcam, ein Lautsprecher oder noch besser ein Kopfhörer benötigt.

12. A - Anreise, Verpflegung und Übernachtung bei Präsenzveranstaltungen 


In allen Dienstleistungen sind diese ausgeschlossen, wenn nicht detailliert aufgeführt und als «im Preis inbegriffen» deklariert. Das Event Team ist jedoch immer darauf aufmerksam, dass es an den gewählten Locations vorteilhafte Angebote gibt.

​Kundentyp B: Geschäftskunden und Behörden (B2B)

09. B - Zahlung und Zahlungsmittel 


Die vereinbarten Zahlungen sind im Voraus zu leisten. Ohne schriftliche Beanstandung innerhalb von 10 Tagen nach Auftragsbestätigung oder vor Ausführung der ersten Dienstleistung gelten die Rechnungsbedingungen als vom Kunden akzeptiert.

Zahlungen sind gemäss den in der Rechnung aufgeführten Zahlungsterminen zu leisten, jedoch spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum. Die Überweisung erfolgt auf das in der Rechnung angegebene Konto von Habegger Consulting AG.

Wenn die Zeit zwischen Rechnungsstellung und Dienstleistung weniger als 30 Tage beträgt (z.B. zwischen Auftragsbestätigung und Dienstleistungsbeginn), ist der vollständige Betrag sofort fällig. Massgeblich ist der Zahlungseingang auf unserem Konto.

Bei L&D-Projekten können die Zahlungen je nach Umfang in mehrere Tranchen aufgeteilt werden. Mindestens 30% des Gesamtbetrages sind bei Auftragsbestätigung fällig. Der Umfang weiterer Tranchen wird im Voraus im Angebot festgelegt. Bei kleineren Projekten gilt die Regel: 50% Vorauszahlung bei Auftragsbestätigung und die restlichen 50% bis spätestens 10 Tage vor dem ersten Einsatz.

Alle Beträge sind netto, d.h., ohne zusätzliche Abzüge, die nicht explizit auf der Rechnung aufgeführt sind.

Folgen bei Zahlungsverzug:

Wenn eine Rechnung auch nach Mahnung nicht beglichen wird, ist Habegger Consulting AG berechtigt, die Leistungen auszusetzen. Der Service wird erst nach Eingang der Zahlung und zusätzlicher Mahngebühren wieder aufgenommen.

Bei weiterer Nichtzahlung behält sich Habegger Consulting AG das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und eine Konventionalstrafe in Höhe von 50% des Angebots zu verlangen. Zusätzlich werden alle anfallenden Betreibungs- und Rechtskosten vom Kunden eingefordert.

10. B - Mehrwertsteuer


Die Mehrwertsteuer wird gemäss dem in der Schweiz geltenden Steuersatz in Rechnung gestellt. Dieser Betrag wird immer zusätzlich zum im Angebot oder Vertrag angegebenen Preis berechnet und separat aufgeführt. Für Dienstleistungen, die im Ausland erbracht werden, wird jeweils eine separate Rechnung ausgestellt, die von der Mehrwertsteuer befreit ist.

11. B -  Stornierung, Umbuchung oder Kündigung 


Kunden können gebuchte Dienstleistungen bis zu 60 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei ändern, sofern neue Termine gefunden und vereinbart werden.

 

Bei Verschiebungen fallen folgende Kosten an:

  • Zwischen 60 und 30 Tagen vor dem Termin: 50% des vereinbarten Honorars.
  • Zwischen 29 und 15 Tagen vor dem Termin: 75% des vereinbarten Honorars.
  • Weniger als 14 Tage vor dem Termin: 100% des vereinbarten Honorars.

Zusätzlich werden alle bereits für stornierte Dienstleistungen angefallenen Kosten zu 100% in Rechnung gestellt. Diese Beträge sind innerhalb von 5 Tagen zu zahlen.

Diese Regelungen gelten auch für jegliche Annullationen, unabhängig vom Grund. Dazu zählen eine zu geringe Teilnehmeranzahl, Krankheit der Teilnehmer, Stornierung oder Ausfall der Location sowie unvorhersehbare Einflüsse wie höhere Gewalt, Wetterbedingungen, verkehrstechnische Störungen oder Weisungen des BAG zu Epidemien oder Pandemien.

Habegger Consulting AG bietet für fast alle Dienstleistungen eine 1:1 Umsetzung in digitaler Form an, um solche Situationen flexibel zu handhaben.

12. B -  Allgemeines Spesenreglement


Administration, Unterlagen, Anreise, Verpflegung und Übernachtung bei Präsenzveranstaltungen

Vorbereitungsarbeiten, Konzeption und die Produktion von Hilfsmitteln erfolgen an einem der auf der Website angegebenen Standorte von Habegger Consulting AG.

Kommunikationskosten

Diese werden nach Bedarf und Aufwand für Produktion, Druck, Telefon, Fax und Porto verrechnet.

Kursmaterial

Die Schulungen und Trainings umfassen das digitale Kursmaterial für die Teilnehmer. Weitere Materialien werden gemäss separater Preisliste und direkt im jeweiligen Angebot aufgeführt.

Verpflegung und Übernachtung

Übernachtungen erfolgen nach Bedarf und lokalen Gegebenheiten, es wird darauf geachtet, dass der Check-In in den Hotels rund um die Uhr möglich ist.

  • In DACH-Ländern:        mindestens 3-Sterne-Hotels.
  • In anderen Ländern:     4- bis 5-Sterne-Hotels nach Absprache.

An- und Rückreisen

Für Projekte, die nicht an einem Habegger Consulting AG eigenen Standort durchgeführt werden, fallen Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten an, die entsprechend den tatsächlichen Kosten weiterverrechnet werden.

·       Für die Deutschschweiz und die DACH-Länder ist CH-6003 Luzern der Ausgangs- und Ankunftsort.

·       Für den Tessin und Italien ist CH-6600 Locarno der Ausgangs- und Ankunftsort.

·       Bei Flugreisen werden die Flughäfen sowie die Hin-/Rückfahrt zu diesen jeweils individuell im Angebot definiert.

Ansätze der anfallenden Reisekosten

  • Flug: Wenn möglich, werden Direkt- und Linienflüge genutzt. Bis zu 3 Stunden Flugzeit in Economy, darüber hinaus in einer höheren Klasse mit angemessenem Komfort.
  • Bahn: 1. Klasse.
  • Auto: CHF 1.- pro Kilometer.
  • Taxi: Nach Bedarf und auf Quittungsbasis.

Raummiete

Sofern nicht anders vereinbart, wird die Location direkt vom Auftraggeber gebucht. Die Anforderungen, das Setting, die notwendigen technischen Hilfsmittel und das Timing werden vorab mit Habegger Consulting abgestimmt und bestätigt.

Fremdleistungen von Dritten

Kosten für Fremdleistungen werden nach Aufwand direkt vom Anbieter an den Kunden weiterverrechnet, auch wenn Habegger Consulting diese in Absprache mit dem Kunden organisiert.

13. B -  Abwerbeverbot


Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und ein Jahr danach, keine Geschäftspartner, Mitarbeiter oder Trainer/Coaches von Habegger Consulting in irgendeiner Form zu beschäftigen, sei es direkt oder indirekt. Für jede Verletzung dieses Abwerbeverbots wird eine Konventionalstrafe von CHF 30'000.00 fällig. Diese Strafe entbindet den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung des Abwerbeverbots. Habegger Consulting behält sich das Recht vor, die Einhaltung des Abwerbeverbots rechtlich durchzusetzen (Realvollstreckung).

Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder ungültig sein oder eine Lücke enthalten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Ungültige Bestimmungen werden so angepasst oder ersetzt, dass sie dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Das gilt auch für eventuelle Vertragslücken.

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich schweizerischem Recht. Für Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag sind die Gerichte am Sitz von Habegger Consulting AG zuständig. Habegger Consulting AG behält sich das Recht vor, diese rechtlichen Hinweise bei Bedarf zu ändern und die aktualisierte Version auf der Website zu veröffentlichen.

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